Sozialgericht lehnt Klage gegen Honorarabzug ab
Hat ein Arzt den TI-Konnektor nicht installiert, muss er Honorarabzüge durch die zuständige KV hinnehmen. Der Ärzteverbund MEDI hatte eine Klage von Ärzten gegen diese Strafmaßnahmen unterstützt. Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage nun jedoch ab.
