Bundesdatenschützer verweist auf Spahn-Gesetz
In der Debatte um Datenschutzverstöße in der Telematikinfrastruktur hat der Bundesdatenschutzbeauftragte seine Einschätzung bekräftigt, dass die Praxisinhaber in der Verantwortung stehen. Er verweist dabei auf ein Gesetz von Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.