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Verantwortung für Datenpannen in der TI

Bundesdatenschützer verweist auf Spahn-Gesetz

In der Debatte um Datenschutzverstöße in der Telematikinfrastruktur hat der Bundesdatenschutzbeauftragte seine Einschätzung bekräftigt, dass die Praxisinhaber in der Verantwortung stehen. Er verweist dabei auf ein Gesetz von Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

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