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Gegen Schiedsspruch zu Regressen
KBV reicht Klage ein
Nach einem Beschluss des Bundesschiedsamts zu den „Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung“ müssen Ärzte im Regressfall die volle Regresssumme zahlen. Dagegen hat die KBV nun vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingelegt