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Gegen Schiedsspruch zu Regressen

KBV reicht Klage ein

Nach einem Beschluss des Bundesschiedsamts zu den „Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung“ müssen Ärzte im Regressfall die volle Regresssumme zahlen. Dagegen hat die KBV nun vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingelegt

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