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BÄK zu Digitalisierungsgesetz

„Versicherte sollen wählen können, wo sie medizinische Daten abspeichern“

Die Bundesärztekammer hat in ihrer Stellungnahme zum geplanten neuen Digitalisierungsgesetz der Bundesregierung vor Regelungen gewarnt, nach denen medizinische Daten wie der Notfalldatensatz und das elektronische Rezept künftig nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, sondern in einer Online-Datenhaltung verfügbar sein sollen.

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