Kein Recht auf Betrieb neuer Corona-Teststellen
Ehemalige Betreiber von Corona-Teststellen haben keinen Anspruch darauf, erneut mit dieser Aufgabe beauftragt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag.
 © Dmitry Naumov/Adobe.stock.com
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