Kein Recht auf Betrieb neuer Corona-Teststellen
Ehemalige Betreiber von Corona-Teststellen haben keinen Anspruch darauf, erneut mit dieser Aufgabe beauftragt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag.

Ehemalige Betreiber von Corona-Teststellen haben keinen Anspruch darauf, erneut mit dieser Aufgabe beauftragt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag.