BMG will mit neuer Verordnung in Regelversorgung eingreifen
Während sich in den Honorarverhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den regionalen Kassen abzeichnet, dass es wohl nicht bei dem bisherigen Honorar von 28 Euro pro Impfung bleiben soll, ver-sucht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Kostenträgern mit einer neuen Rechtsverordnung einen Verhandlungsvorteil zu verschaffen.
