Telefonische AU in die Regelversorgung – mit entsprechender Vergütung
Die bisherige Regelung zur telefonischen AU läuft in dieser Woche aus. Nach Auffassung des Hausärzteverbandes in Rheinland-Pfalz sprechen wenig Gründe dagegen, eine solche Regelung in die Regelversorgung zu überführen. Eine Bedingung müsse dann jedoch erfüllt sein.