Sonderregelung soll vor Regressen schützen
Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Auf diese Empfehlung haben sich jetzt KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Auf diese Empfehlung haben sich jetzt KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.