Sonderregelung soll vor Regressen schützen
Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Auf diese Empfehlung haben sich jetzt KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
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Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Auf diese Empfehlung haben sich jetzt KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.