Apotheker wollen Rechnung stellen
Die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist am 8. April weitestgehend außer Kraft getreten. Seitdem entfällt die Regelung, dass Hausärzte für den Aufwand bei einer Bevorratung und Abgabe des Medikaments eine Vergütung erhalten. Die Apotheker sollen dieses „Honorar“ aber weiter bekommen.
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