Drei Länder klagen gegen den G-BA
Gegen die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Mindestmengen haben Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Vorgaben würden die Versorgung gefährden und in die Hoheit der Länder eingreifen. Der G-BA widerspricht.
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