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Bremer Datenschutzbeauftragte
Smartspeaker haben in Praxisräumen nichts zu suchen
Smartspeaker in Arztpraxen sind datenschutzrechtlich nicht zulässig. Das hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen in ihrem Jahresbericht klargestellt.