„Schiedsspruch“ zu einer Änderung beim Zweitmeinungsverfahren
Es bedurfte eines Beschlusses des ergänzten Bewertungsausschusses, um eine Abrechnungsbestimmung für die Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren an die Grundsätze der Logik anzupassen. Ein Überblick.
