Leistung ist jetzt auch bei Ovarialgewebe abrechnungsfähig
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 650. Sitzung einen Beschluss zur Vergütung der Kryokonservierung von Ovarialgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie beschlossen. Die Neuregelung tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.
sola_sola_adobe_1960636782.jpg)