Kosten für Liposuktion bei Lipödem können von Steuer abgesetzt werden
Wer an einem Lipödem leidet, kann rückwirkend ab dem Jahr 2016 die Kosten für eine Liposuktion als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen – ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Das hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden.
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