G-BA klagt gegen BMG-Beanstandung
Der Gemeinsame Bundesausschuss klagt gegen die Beanstandung der Richtlinie zur Ersteinschätzung durch das Bundesgesundheitsministerium. G-BA-Chef Professor Josef Hecken wirft dem BMG unter anderem vor, dass die Beanstandung die aufsichtsrechtlichen Kompetenzen überschreite.
![](/img/image_rendered/articles/920x550_crop/Hecken-Josef_Pressefoto-Reibke_web_2077060299.jpg)