Kassen-Beirat: Ärztinnen und Ärzte sollten informieren
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sieht vor, dass Krankenkassen Versicherte über Gesundheitsrisiken informieren, die ihre Datenanalysen erkennen lassen. Während viele Kassen das begrüßt haben, will der wissenschaftliche Beirat der AOK Nordost die Information den Ärzten überlassen.