KV regelt Finanzierung der Notdienstpraxen neu
Die Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat ein neues Finanzierungsmodell für den Notdienst ab 2024 beschlossen: Je Praxis wird künftig eine feste Pauschale in Höhe von 190 Euro erhoben. Auch die Psychologischen Psychotherapeutinnen werden zur Kasse gebeten.
