Poolärzte-Urteil hat keinen allgemeinverbindlichen Charakter
Lange wurde sie erwartet, nun liegt sie vor, die schriftliche Urteilsbegründung zum sogenannten Poolärzte-Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023. In dieser wird erneut darauf hingewiesen, dass die Entscheidung keinen allgemeinverbindlichen Charakter habe. Den KVen bleibt somit ein gewisser Gestaltungsspielraum.
![](/img/image_rendered/articles/920x550_crop/Bildschirmfoto 2024-02-05 um 19.59.05_643620330.png)