BSG verteidigt Honorarabschläge bei TI-Verweigerern
Ist die Sanktionierung der Nichtanbindung an die TI durch Honorarkürzung rechtens? Ja, meint nun auch das Bundessozialgericht in Kassel: An den Vorschriften sei nicht zu rütteln.

Ist die Sanktionierung der Nichtanbindung an die TI durch Honorarkürzung rechtens? Ja, meint nun auch das Bundessozialgericht in Kassel: An den Vorschriften sei nicht zu rütteln.