Bis zu 1500 Euro „Aufwendungsersatz“ und ab zum Rapport
Vertragsärzten, die ihren Bereitschaftsdienst nicht antreten und nicht für Ersatz sorgen, drohen empfindliche Geldstrafen. Die Abschreckung zeigt Wirkung. Die Ausfallquoten sind niedrig, zeigt eine änd-Umfrage bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Doch welche Folgen hat das Poolärzte-Urteil des Bundessozialgerichts auf die Bereitschaftsdienst-Moral?