Das ändert sich zum 1. Juli 2024
In ihrer Sitzung am 27. März 2024 hat die „Ständige Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärz-te/Unfallversicherungsträger“ Anpassungen in der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversiche-rung (UV-GOÄ) beschlossen.
