KBV hält Vergütung für ungeklärt
Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Neugeborenen zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das RS-Virus eine Prophylaxe mit einem monoklonalen Antikörper. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist nun auf eine fehlende Rechtsverordnung aus dem Ministerium hin.
