Neues Gesetz erleichtert Forschung mit Patientendaten
Die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Daten ihrer Patienten künftig leichter für die Forschung nutzen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag in Schwerin beschlossen.

Die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Daten ihrer Patienten künftig leichter für die Forschung nutzen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag in Schwerin beschlossen.