Werden psychotherapeutische Leistungen vorgezogen?
Zum 1. Juli haben Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der PKV und die Beihilfestellen von Bund und Ländern (ausgenommen Hamburg und Schleswig-Holstein) neue Abrechnungsempfehlungen vereinbart. Betroffen sind ausschließlich psychotherapeutische Leistungen.
