Frauenarztpraxen können sich in Selektivvertrag einschreiben
Ab August können sich Gynäkologinnen und Gynäkologen bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung in den Selektivvertrag „Mädchensprechstunde M1“ einschreiben. Die KBV hat dazu einen Vertrag mit 46 Betriebskrankenkassen geschlossen.