Rheumatologische Funktionsdiagnostik und Genotypisierungen: Das ist neu
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 hat der Bewertungsausschuss (BA) mehrere Änderungen im EBM beschlossen. Konkret handelt es sich um Anpassungen der Gebührenordnungspositionen (GOP) der rheumatologischen Funktionsdiagnostik (Teil A). Darüber hinaus wurden spezifische Genotypisierungen von der Anrechnung auf das Laborbudget des veranlassenden Arztes befreit (Teil B).