Jetzt kommt auch noch eine elektronische Ersatzbescheinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) sowie in den Anlagen 4a und 4b zum BMV-Ä zum 1. Oktober 2024 darauf geeinigt, dass Arztpraxen spätestens zum 1. Juli 2025 die Nutzung einer sogenannten elektronischen Ersatzbescheinigung ermöglichen müssen.