G-BA sieht sich nicht genügend eingebunden
Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll es qualifizierten Pflegekräften ermöglicht werden, mehr heilkundliche Leistungen zu erbringen. Das ist prinzipiell auch im Sinne des G-BA. Aber einiges sieht er kritisch.
Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll es qualifizierten Pflegekräften ermöglicht werden, mehr heilkundliche Leistungen zu erbringen. Das ist prinzipiell auch im Sinne des G-BA. Aber einiges sieht er kritisch.