Aktive Bewegungsschiene wird keine ambulante Kassenleistung
Ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) nach einem Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat laut eigener Mitteilung keine Belege dafür gefunden, dass ein solches Heim-Training medizinisch sinnvoll ist.
