Whistleblower deckt Schwachstelle auf
Kaum ist die ePA bundesweit gestartet, steht sie erneut wegen einer Sicherheitslücke in der Kritik. Laut einem Medienbericht ist es einem Whistleblower gelungen, allein mit einem Brief und einer frei erfundenen Unterschrift unbefugt einen Widerspruch gegen die ePA einer Versicherten einzureichen – mit der Folge, dass die Akte tatsächlich gelöscht wurde.
