Hausarzt darf bei Versorgungsbedarf auch Facharztleistungen erbringen
Ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung darf unter bestimmten Voraussetzungen auch fachärztliche Leistungen erbringen – insbesondere dann, wenn es in der Region an entsprechenden Angeboten fehlt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden.
