BSG bestätigt Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte
Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch darauf, statt der elektronischen Gesundheitskarte eine Ersatzbescheinigung dauerhaft zu nutzen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Beschwerde eines Versicherten als unzulässig verworfen, der sich als „Offliner“ bezeichnet und eine eGK aus Datenschutzgründen ablehnt.
