Gutachten plädiert für längere Haftung bei Impfschäden
Impfschäden nachzuweisen gilt als schwierig, oft gehen Betroffene erst Jahre später gegen die Hersteller vor. Die Generalanwältin am EuGH meint: Den Geschädigten wird es zu schwer gemacht.

Impfschäden nachzuweisen gilt als schwierig, oft gehen Betroffene erst Jahre später gegen die Hersteller vor. Die Generalanwältin am EuGH meint: Den Geschädigten wird es zu schwer gemacht.