Wiederbelebung wird Pflicht an NRW-Schulen
Wiederbelebung wird zur Unterrichtspflicht an allen weiterführenden Schulen in NRW. Es geht um Prüfen, Rufen und Drücken.
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Wiederbelebung wird zur Unterrichtspflicht an allen weiterführenden Schulen in NRW. Es geht um Prüfen, Rufen und Drücken.