KV erzielt Teilerfolg vor Gericht
Die KV Bayerns hat im Streit mit TeleClinic vor dem Sozialgericht München I einen Teilerfolg erzielt: Das Gericht untersagte dem Unternehmen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil mehrere Elemente seines Geschäftsmodells. TeleClinic will in Berufung gehen.
