Reinhardt: „Mit jedem Eintrag wächst ihr Wert“
Ab 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht. Befürworter sehen darin einen entscheidenden Schritt für bessere Behandlungskoordination und die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen. Zugleich betonen sie, dass der volle Nutzen nur durch eine konsequente Nutzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der ePA erreicht werden kann.
