Klinikeinsatz macht Vertragsarzt zum Beschäftigten
Ein Vertragsarzt, der im Rahmen eines Kooperationsvertrags Leistungen für ein Krankenhaus erbringt, gilt unter bestimmten Umständen als abhängig beschäftigt – auch dann, wenn der Vertrag formal über eine Berufsausübungsgemeinschaft läuft. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
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