Im Begriff der Freiverantwortlichkeit liegt das ärztliche Risiko
Seit dem BVerfG-Urteil von 2020 gilt das selbstbestimmte Sterben als Ausdruck der Autonomie. Doch in der Praxis geraten Ärzte bei assistierten Suiziden oft in eine heikle Grauzone der damit verbundenen Begrifflichkeiten.
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