Nur FÄ Neurologie/Psychiatrie dürfen Lecanemab verordnen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schränkt den Kreis der Fachärzte ein, die den Wirkstoff Lecanemab gegen die frühe Alzheimer-Krankheit verordnen dürfen. Das gab er nun nach Abschluss eines umfangreichen Stellungnahmeverfahrens bekannt.
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