Sonderweg im Südwesten: KVBW rechnet HzV-Fälle mit
Ab 1. Januar 2006 gilt die neue hausärztliche Vorhaltepauschale. Eigentlich dürfen nur GKV-Fälle berücksichtigt werden. Für Praxen mit vielen HzV-Patienten droht damit ein empfindlicher Abschlag von 13 Prozent. Das will die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg offenbar für die Hausarztpraxen im Ländle vermeiden und setzt auf einen Sonderweg.
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