Vertretung im Bereitschaftsdienst bleibt umsatzsteuerfrei
Wenn niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte gegen Bezahlung den Bereitschaftsddienst für Kollegen übernehmen, bleibt das steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Umsatzsteuerpraxis vieler Praxen bestätigt.
© RABE Media/stock.adobe.com