GOÄ-Honorarklagen landen jetzt vor Landgerichten
Seit 1. Januar müssen GOÄ-Honorarklagen unabhängig vom Streitwert vor den Landgerichten verhandelt werden. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Neuregelung Anwaltszwang, längere Verfahren und deutlich höhere Kosten.
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