Arzt haftet für Mitwirkung an Suizid
Ein Berliner Arzt, der als „Freitodbegleiter“ tätig war, ist wegen Totschlags rechtskräftig verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigt: Die getötete Frau handelte nicht freiverantwortlich. Der Arzt habe das Geschehen maßgeblich gesteuert.
© nmann77/ stock.adobe.com