KVen prüfen das Modul – nicht die Nutzung
Ab dem 1. Januar 2026 gilt: Ärztinnen und Ärzte, die die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nutzen, müssen mit einer Kürzung der Vergütung rechnen. Was auf dem Papier wie eine hart sanktionierte Pflicht klingt, beschränkt sich im Grunde auf eine technische Formalität. Denn tatsächlich reicht es aus, das nötige Modul zu installieren. Eine Kontrolle der tatsächlichen Nutzung findet nicht statt.
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