15.000 Euro Kammerbeitrag für 86-jährige Rentnerin rechtswidrig
Weil eine Ärztin im Ruhestand ihre Unterlagen verspätet eingereicht hatte, setzte die Bayerische Landesärztekammer zunächst den Höchstbeitrag von 15.000 Euro fest. Das Verwaltungsgericht München hält dieses Vorgehen für unverhältnismäßig.
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