KV darf Honorar zurückfordern
Wer Weiterbildungsassistenten ohne vorherige Genehmigung der KV beschäftigt, riskiert eine Honorarrückforderung – auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung eigentlich erfüllt gewesen wären. Das hat das Sozialgericht Hamburg in einem Urteil entschieden (Az. S 3 KA 30/21).
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