30-Minuten-Vorgabe endgültig vom Tisch
Ärztinnen und Ärzte in Rufbereitschaft müssen nicht binnen 30 Minuten „am Patienten“ sein. Nachdem ein Klinikum seine Revision zurückgezogen hat, ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen nun rechtskräftig. Der Marburger Bund sieht darin ein Signal über den Einzelfall hinaus.
© Thomas Lohnes/ MB Niedersachsen