Kein direkter Anspruch der Kasse gegen Arzt
Eine Krankenkasse kann einen Arzt wegen vermeintlicher Fehlabrechnung nicht direkt zur Kasse bitten. Das Sozialgericht München sieht stattdessen die Kassenärztliche Vereinigung am Zug: Diese müsste Fehlabrechnungen prüfen und korrigieren.
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