Gericht kassiert erneut 15.000-Euro-Beitrag der Ärztekammer
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate hat das Verwaltungsgericht München erhebliche Zweifel an der Beitragspraxis der Bayerischen Landesärztekammer geäußert. Nach dem Fall einer 86-jährigen Ruhestandsärztin geht es nun um einen habilitierten Arzt im Rentenalter. Wieder hatte die Kammer wegen fehlender Einkommensangaben den Höchstbeitrag von 15.000 Euro festgesetzt.
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