BMG sieht „keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung“
Trotz massiver Proteste aus der Psychotherapeutenschaft sieht das Bundesgesundheitsministerium keinen Anlass, in die umstrittene Honoraranpassung einzugreifen. Nach einer rechtlichen Prüfung kommt es zu dem Schluss, dass der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtmäßig zustande gekommen ist. Die KBV reagiert gereizt.
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